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Infos zum KK-Antrag - Schritt 1

Wenn Sie mit Ihrer Internetpräsenz "umziehen" bzw. Ihren Provider wechseln möchten, benötigen Sie einen sog. KK-Antrag. Dieses Prozedere ist etwa so, wie wenn Sie in eine andere Stadt umziehen.

KK bedeutet Konnektivitäts-Koordination und regelt den formalen Ablauf eines Provider- / Registrarwechsels.
Ein KK-Antrag wird dann gestellt, wenn Sie mit Ihrer Domain von einem Provider zu einem anderen umziehen, bzw. das Hosting der Domain einem anderen Provider übertragen.
Ein KK ist auch dann notwendig, wenn der Inhaber der Domain wechselt.

Im Laufe des KKs wird der Regierungsstelle für Domains (Das ist in Deutschland die DeNIC) mitgeteilt, welche Änderungen sich in Bezug auf Admin-C (Domainbesitzer), Tech-C (Technischer Verwalter bzw. Provider) oder Zone-C (Kontakt für die Zuordnung des Domainnamens) ergeben haben.

Für .de-Domains sind die KK-Anträge bei der DeNIC, der deutschen Domain-Registrierungsstelle zu stellen. Außer dem Antragsteller, d.h. dem (ggf. neuen) Domaininhaber sind an dem KK-Prozess ausserdem der alte und neue Provider und ggf. der alte Domaininhaber beteiligt. Im Regelfall wird der KK-Antrag bei der DeNIC über den neuen Provider im Auftrag des (neuen) Besitzers gestellt.

In jedem Falle sollten Sie Ihrem bisherigen Provider die aktuelle Situation genau erklären, ihm schriftlich kündigen und Ihn dann auffordern einem KK stattzugeben bzw. dies seinem Domainprovider mitzuteilen.

Auf der folgenden Seite können Sie sich einen KK- Antrag generieren lassen. Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus. Nur so können wir eine schnelle Bearbeitung garantieren.

zum KK- Antrag

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